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Warum man auch Ostermontag frische Brötchen vom Bäcker frühstücken kann

Warum man auch Ostermontag frische Brötchen vom Bäcker frühstücken kann

Oberhausen, 17.04.2017

Ostermontag ist geschlossen beim Bäcker. So will es die Gesetzgebung in NRW. Es darf nicht verkauft werden – am Karfreitag, Ostersamstag und Ostersonntag jedoch schon.

„Diese Regelung im Bundesladenöffnungsgesetz und speziell im LÖG NRW ist nicht ganz einleuchtend und ich kann sie nicht nachvollziehen“ findet Stefan Agethen, Bäcker aus Oberhausen-Alstaden. „Wir öffnen grundsätzlich verantwortungsbewusst für unsere Mitarbeiter, da bedarf es keiner Zwangsregelung seitens des Landes, und ich finde es beschämend, dass die Regelung von Rot-Grün aus dem Jahr 2013 noch immer in Kraft ist: Unser Augenmerk hat sich in den letzten Jahren zwar mehr und mehr auf bedrohendere Neuerung der rot-grünen Landesregierung gerichtet, wie z. B. die Lebensmittelampel oder zahlreiche, verschärfte Bürokratie „made in NRW“- aber die alte Öffnungszeitregelung ist niemals zufriedenstellend gelöst worden.“ (siehe WAZ, derWesten, 2013)

Stefan Agethen von der gleichnamigen Bäckerei mit den Ostermontags-Bestellungen. Die Menge zeigt den Bedarf der Kunden! Der Bäcker möchte erneut auf die Regelung aus 2013 hinweisen, welche die Öffnungszeiten am zweiten aufeinanderfolgenden Feiertag regelt – nur in NRW versteht sich!

 

Unser persönliches Problem besteht in der Bevormundung. Den Bäckern wird vorgeschrieben, dass sie ihre Verkaufsstellen am zweiten von zwei aufeinander folgenden Feiertagen, wie jetzt dem Ostermontag, geschlossen zu halten haben. (siehe LÖG IHK)

„Das LÖG in der Neufassung aus 2013 soll verhindern, dass Arbeitnehmer um ihren freien Tag gebracht werden. Dabei stellen unsere Mitarbeiter und wir fest, dass es bei Doppel-Feiertagen, immer gerade der zweite Feiertag ist, der für uns relevant ist. Die meisten Familien freuen sich über den freien Ostersonntag, der Ostermontag ist hingegen für unsere Mitarbeiter nicht so wichtig. Dasselbe Phänomen findet man auch an Weihnachten: Auch hier ist der zweite Weihnachtsfeiertag gesetzlich zu schließen – doch gerade der macht für uns als Anbieter Sinn und genießt auch bei unseren Mitarbeitern nicht den gleichen Stellenwert wie der 25.12.“, führt Stefan Agethen aus. „Die Diskussion um das LÖG ist für uns recht ruhig geworden, dabei sind die Probleme geblieben – ich möchte mit unserer Ostermontags-Aktion darauf hinweisen und die Diskussion neu beleben.“

Beim Handwerksbäcker aus Alstaden verkauft man Backwaren am Ostermontag natürlich auch nicht: Die Kunden mussten den Bezahlvorgang am Karfreitag, Samstag oder Ostersonntag erledigen, abholen konnte man dann am Ostermontag direkt in der Backstube und natürlich ohne Bezahlung.

„Ich denke nicht, dass wir eine Regelung des Marktes benötigen. Wo die Nachfrage ist, wird auch immer ein Anbieter sein – ich als Bäcker sehe nur nicht ein, warum der Tankwart meinen Job machen muss, denn an Tankstellen und Bahnhöfen darf man selbstverständlich frische Brötchen als ‚Reiseproviant‘ auch am Ostermontag verkaufen. Und ob es sich tatsächlich um den von der Regelung ausgenommenen ‚Reiseproviant‘ handelt, oder ob nicht doch das Osterfrühstück zu Hause die langen Schlangen am Hauptbahnhof auslöst, kontrolliert kein Ordnungsamt. Und so wird es irgendwann kommen, dass man sein Mineralwasser an der Kläranlage kauft, wie die Brötchen an der Tankstelle – nur weil es die ureigenen Hersteller nicht dürfen.“

Die Aktion in der Bäckerei Agethen fand von 8-10 Uhr morgens statt; es waren über 200 Bestellungen eingegangen, die vom Kunden direkt in der Backstube abgeholt wurden. „Eine Dauerlösung kann das allerdings nicht sein,“ betont Stefan Agethen abschließend.

Gesetzesquelle Recht.NRW

RuhrNachrichten – Was man an Ostern darf und was nicht

WAZ – Wann die Bäcker geöffnet haben und wann nicht

WAZ – Rot/Grün will Sonderregelungen…

WAZ – Essen


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