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Die Ausbildung zum Bäcker ist eine duale Ausbildung. Berufsschule und das Lernen im Betrieb wechseln sich also ab. Dort lernst du auch, dass zum Bäcker sein mehr gehört, als „nur“ Backen. Vor allem Hygiene und Arbeitsschutz werden in der Backstube groß geschrieben. Du musst dich also auch aufs regelmäßige Saubermachen einstellen – wer möchte schon gerne eine haarige Überraschung im Apfelkuchen? Auch die Kontrolle von Lebensmitteln und Waren, die für das Backen benötigt werden, ist ein wichtiger Teil deiner Bäckerausbildung.
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Während deiner Ausbildung als Bäcker/in oder zum/zur Bäckereifachfachverkäufer/in durchläufst du eine duale Berufsausbildung. Das ist die erste Voraussetzung, die du erfüllen musst, um die so genannte Berufsausbildungshilfe (BAB) beantragen zu können. Du erhältst die BAB, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst, weil dein Lehrbetrieb zu weit entfernt liegt (mind. 1 Stunde für einen Weg).
Diese Voraussetzung musst du nicht erfüllen, wenn du älter bist als 18 Jahre, verheiratet bist oder warst und mit mindestens einem Kind zusammenlebst, oder wenn du aus schwer zumutbaren sozialen Gründen nicht mehr zu Hause wohnen kannst.
Informationen und Anträge zur BAB bekommst du bei den örtlichen Arbeitsagenturen. Die Berufsinformationszentren der Arbeitsagenturen bieten zudem ein Computerprogramm an, mit dem du unverbindlich errechnen lassen kannst, ob du BAB-berechtigt bist.